Ob Immobilienverkauf und Kauf, Erbschaft, Scheidung oder Teilverkauf: Es gibt viele Gründe für eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie. Wir erklären Ihnen hier die unterschiedlichen Verfahren und wie Sie mit einer Online-Wertermittlung den Wert von Haus, Wohnung oder Grundstück kostenlos ermitteln können.
Ein zentraler Begriff bei der Wertermittlung ist der Verkehrswert. Er bezeichnet den aktuellen Wert bzw. Preis einer Immobilie an einem festgelegten Stichtag. Die Ermittlung des Verkehrswertes ist in Deutschland gesetzlich in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Scheidung oder Erbschaft, sind Vermögens- und Steuerfragen beim Finanzamt zu klären. Ist eine Schenkung geplant, werden zur Verkehrswertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken folgende gerichtlich anerkannte Verfahren angewendet:
Dieses Verfahren findet Anwendung zur Ermittlung der Bodenwerte unbebauter und bebauter Grundstücke sowie zur Wertermittlung von Eigentumswohnungen. Beim Vergleichswertverfahren werden sowohl die Beschaffenheit der Immobilie als auch die aktuelle Marktlage zur Immobilienbewertung analysiert. Da der Grundstückswert anhand von Vergleichen mit ähnlichen angebotenen oder bereits verkauften Grundstücken berechnet wird, sind vonseiten des Sachverständigen detaillierte lokale Marktkenntnisse für das Vergleichswertverfahren essenziell.
Dieses Wertermittlungsverfahren dient vornehmlich zur Werteinschätzung von Rendite-Immobilien. Dazu zählen Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser. Auch selbst genutzte Gewerbeimmobilien werden meist mithilfe des Ertragswertverfahrens bewertet. Die Bewertung erfolgt durch die Analyse verschiedener Parameter wie den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen, der aktuellen Marktlage, dem Gebäudetyp, dem Liegenschaftszinssatz, den Bewirtschaftungskosten und der Restnutzungsdauer.
Dieses Verfahren wird zur Wertermittlung von eigengenutzten Immobilien herangezogen. Dabei bewertet der Sachverständige das Grundstück und den Sachwert der Immobilie getrennt. Die Berechnung des Verkehrswerts fokussiert sich dabei auf die Frage: Wie viel würde es einen fiktiven Käufer kosten, das Gebäude neu zu bauen? Die Größe und die Bebaubarkeit des Grundstücks haben beim Sachwertverfahren großen Einfluss auf den Verkehrswert. Darüber hinaus berücksichtigt der Experte bei diesem Verfahren wertmindernde Faktoren wie Abnutzung oder Mängel.
Beim Immobilienverkauf oder Immobilienkauf, aber auch für außergerichtliche Einigungen bei Scheidungen und Erbschaftsfällen ist ein Kurzgutachten ausreichend. Es beinhaltet eine professionelle und zuverlässige Einschätzung zum Marktwert Ihrer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen. Beim Kurzgutachten werden alle wichtigen Eckdaten von Haus und Wohnung ebenso berücksichtigt wie die jeweiligen Gesetzesgrundlagen. Erstellt wird das Kurzgutachten für:
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