Maklerprovision – wer zahlt?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie wird meist über einen Makler abgewickelt. Für seine Dienste als neutraler Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer erhebt der Immobilienmakler eine Maklerprovision. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wer die sogenannte Maklergebühr zahlt, wie hoch sie sein kann und warum es sich trotzdem lohnt, einen professionellen Makler mit dem Immobilienverkauf bzw. -kauf zu beauftragen.

Was versteht man unter einer Maklerprovision?

Bei der Maklerprovision oder Maklercourtage handelt es sich um ein Honorar, das die Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien erheben.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für die Immobilienvermittlung folgende Regelungen:

  • Bestellerprinzip: Der Makler erhält seine Provision von der Vertragspartei, die ihn beauftragt. In den meisten Fällen ist dies der Verkäufer. Alle Modalitäten bezüglich der Provision werden vertraglich festgehalten und können nach dem notariellen Vertragsabschluss nicht mehr geändert werden.
  • geteilte Maklerprovision: Vertritt der Makler bei einem Immobiliengeschäft beide Parteien, kann er seine Maklerprovision zu gleichen Teilen auf Verkäufer und Käufer umlegen.

Handschlag mit Makler

Wurde ausschließlich mit einer der beiden Parteien ein Vertrag geschlossen, besteht laut § 656 des BGB die Möglichkeit, 50 % der Maklerprovision auf die andere Partei abzugeben. Die Voraussetzung dafür ist, dass auch der Auftraggeber mindestens 50 % der Provision bezahlt. Die 50/50-Regelung wird im Immobilien-Kaufvertrag schriftlich festgehalten.

Wichtig: Laut § 656b BGB kann die Verteilung der Maklercourtage frei verhandelt werden, wenn der Käufer der Immobilie nicht in privater, sondern in gewerblicher Sache handelt.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietung?

Ab dem 1. Juni 2015 gilt für Vermietungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, ist auch zur Zahlung der Maklerprovision nach Abschluss des Mietvertrages verpflichtet. In der Regel ist dies der Vermieter. Mieter, die über das Mietangebot des Immobilienmaklers eine Wohnung finden, müssen keine Provision bezahlen.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Beim Immobilienkauf bzw. -verkauf ist die Maklerprovision grundsätzlich frei vereinbar. Die Höhe richtet sich nach:

  • dem Verkaufs- oder Kaufpreis der Immobilie
  • den ortsüblichen Maklertarifen

Festgelegt wird die Höhe der Maklerprovision in der Regel bei Vertragsabschluss. 

Warum lohnt sich der Immobilienverkauf durch den Makler?

Ein Makler, der den Wert Ihres Wohneigentums oder Ihrer Anlageimmobilie zu schätzen weiß, bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zum zeitnahen Verkauf Ihrer Immobilie zum bestmöglichen Preis an:

  • persönliche Beratung
  • realistische Wertermittlung
  • maßgeschneidertes Vermarktungskonzept
  • Durchführung von Besichtigungen
  • Bonitätsprüfung 
  • Vertragsverhandlungen in Ihrem Sinne
  • After-Sales-Service

DÖRING-CONSULTING – als familiengeführtes Maklerunternehmen haben wir uns auf die Vermittlung von Immobilien im gesamten Rhein-Main-Gebiet spezialisiert. Gerne übernehmen wir für Sie alle Aufgaben, um den Verkauf Ihrer Immobilien zum Erfolg zu führen – professionell, effizient und diskret.

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