Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie wird meist über einen Makler abgewickelt. Für seine Dienste als neutraler Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer erhebt der Immobilienmakler eine Maklerprovision. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wer die sogenannte Maklergebühr zahlt, wie hoch sie sein kann und warum es sich trotzdem lohnt, einen professionellen Makler mit dem Immobilienverkauf bzw. -kauf zu beauftragen.
Bei der Maklerprovision oder Maklercourtage handelt es sich um ein Honorar, das die Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien erheben.
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für die Immobilienvermittlung folgende Regelungen:
Wurde ausschließlich mit einer der beiden Parteien ein Vertrag geschlossen, besteht laut § 656 des BGB die Möglichkeit, 50 % der Maklerprovision auf die andere Partei abzugeben. Die Voraussetzung dafür ist, dass auch der Auftraggeber mindestens 50 % der Provision bezahlt. Die 50/50-Regelung wird im Immobilien-Kaufvertrag schriftlich festgehalten.
Wichtig: Laut § 656b BGB kann die Verteilung der Maklercourtage frei verhandelt werden, wenn der Käufer der Immobilie nicht in privater, sondern in gewerblicher Sache handelt.
Ab dem 1. Juni 2015 gilt für Vermietungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, ist auch zur Zahlung der Maklerprovision nach Abschluss des Mietvertrages verpflichtet. In der Regel ist dies der Vermieter. Mieter, die über das Mietangebot des Immobilienmaklers eine Wohnung finden, müssen keine Provision bezahlen.
Beim Immobilienkauf bzw. -verkauf ist die Maklerprovision grundsätzlich frei vereinbar. Die Höhe richtet sich nach:
Festgelegt wird die Höhe der Maklerprovision in der Regel bei Vertragsabschluss.
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